Antrag Prozesskostenhilfe

 

Prozesskostenhilfe

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Info Prozesskostenhilfe:

Die Prozesskostenhilfe will Bürgerinnen und Bürgern, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können, die Prozessführung ermöglichen.

Ratenfreie Prozesskostenhilfe heißt: Sie haben keine Gerichtskosten zu tragen und auch keinen Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. Wird Ihnen ein Rechtsanwalt beigeordnet, so werden auch dessen Kosten aus der Staatskasse bezahlt. Ein Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird dann beigeordnet, wenn eine Vertretung durch Rechtsanwälte vorgeschrieben ist (nur vor den Landgerichten, dem Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof), anwaltliche Vertretung erforderlich erscheint oder Ihr Gegner durch einen Anwalt vertreten ist.

Auch für von Ihnen benannte Zeugen oder Sachverständige müssen Sie dann keinen Kostenvorschuss leisten.